§ 5 Störungen bei der Leistungserbringung
- Soweit eine Ursache, die wir nicht zu vertreten haben, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt, können wir eine angemessene Verschiebung der Termine verlangen.
- Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, können wir auch die Vergütung unseres Mehraufwands verlangen.
§ 6 Gefahrübergang
- Werden Dokumente oder Unterlagen auf Wunsch des Auftraggebers, der Unternehmer ist, diesem oder einem Dritten zugesandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Versandgegenstände mit der ordnungsgemäßen Übergabe an die Post oder ein zuverlässiges Frachtunternehmen auf den Auftraggeber über, und zwar unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt und/oder wer die Frachtkosten trägt.
- Kommt der Auftraggeber, der Unternehmer ist, in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware/des Werkes in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahmeverzug oder Schuldnerverzug geraten ist.
- Wir sind berechtigt, den daraus entstandenen Schaden einschließlich eines eventuellen Mehraufwands ersetzt zu verlangen.
§ 7 Haftung für Schutzrechtsverletzungen
- Wir haften dafür, dass unsere Leistungen im Bereich der Europäischen Gemeinschaft frei von Schutzrechten Dritter sind, und stellen den Auftraggeber von allen entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.
- Soweit unsere Leistungen auf uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Grundlagen, wie z. B. Daten, Texten, Fotografien etc. basieren, haftet insoweit der Auftraggeber dafür, dass diese frei von Schutzrechten, Persönlichkeitsrechten oder anderen Rechten Dritter sind.
- Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber geltend, dass eine Leistung seine Rechte verletzen würde, benachrichtigt der Auftraggeber uns. Er überlässt es uns – und ggf. unserem Vorlieferanten- soweit wie zulässig, die geltend gemachten Ansprüche auf unsere Kosten abzuwehren.
- Werden durch unsere Leistung Rechte Dritter verletzt, werden wir nach eigener Wahl und auf eigene Kosten dem Auftraggeber das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder die Leistung schutzrechtsfrei gestalten oder die Leistung zum Rechnungspreis (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen. Schadensersatzansprüche bleiben bei Verschulden unsererseits – im Rahmen von § 5 AGB – unberührt.
- Wir sind berechtigt, entsprechend den vorstehenden Regelungen dem Auftraggeber die Nutzung der Leistung zu untersagen, wenn ihm gegenüber schutzrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.
§ 8 Haftungsbeschränkungen
- Bei Schäden die durch leicht fahrlässiges Handeln entstehen, ist die Haftung der Advaneo GmbH je Versicherungsfall begrenzt bei Personenschäden auf den Betrag von Euro 2.000.000 und bei Sachschäden auf Euro 1.000.000
- Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache der obigen Haftungsbeträge.
- Der Auftragnehmer haftet für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln sowie bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
- Bei Datenverlust haften wir nur auf den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber für die Rekonstruktion der Daten erforderlich ist, vorausgesetzt, dass wir uns obliegende Pflichten zur Einweisung in die Datensicherung ordnungsgemäß erfüllt haben.
- Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen uns verjähren in einem Jahr ab Anspruchsentstehung.
§ 9 Urheberrechte/Eigentum
Die Rechte, die uns nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen, verbleiben uns soweit, als der vertragliche Zweck die Übertragung nicht erfordert. Abweichendes muss ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Das Urheberrecht des Auftraggebers an von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen bleibt unberührt.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Es gilt deutsches Recht. Soweit für ausländische Auftraggeber das ins deutsche Recht übernommene UN-Kaufrecht anzuwenden wäre, wird dieses ausgeschlossen.
- Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages sollen schriftlich fixiert werden.
- Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist unser Geschäftssitz, Düsseldorf.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt im Falle der Beauftragung der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Projektpartner verpflichten sich, die jeweils unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem Inhalt der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.